Über uns

Der Kreisjugendring (KJR) bildet gemeinsam mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Oberallgäu eine Arbeitsgemeinschaft. Oberstes Ziel ist es, die Entwicklung junger Menschen im Landkreis positiv zu unterstützen und die Rahmenbedingungen hierzu zu verwirklichen. Hierzu sind Angebote zur Verfügung zu stellen, die an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitgestaltet werden.

Der KJR ist die Arbeitsgemeinschaft und der freiwillige Zusammenschluss von Jugendverbänden, -gemeinschaften und -initiativen, die im Landkreis aktiv Kinder- und Jugendarbeit betreiben. Die Jugendorganisationen bestimmen hierfür Vertreter/-innen, sogenannte Delegierte, die im Auftrag des Verbandes oder der Initiative tätig werden und somit ihr Vertretungsrecht in der Vollversammlung des KJR wahrnehmen.

Die Vollversammlung wählt ebenfalls ihre Vertreter/-innen, die sogenannte Vorstandschaft, die dann die strategische Planung des KJR übernehmen.

Die Geschäftsstelle des KJR wird von der Vorstandschaft beauftragt, die strategische Zielsetzung umzusetzen.