Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Kreisjugendringes Oberallgäu

1.Veranstalter
Der Kreisjugendring Oberallgäu ist eine Untergliederung des Bayerischen Jugendringes. Dieser ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit seinen Angeboten erfüllt er eine Aufgabe im Rahmen des Jugendhilferechts (§ 11 SGB VIII). Die Angebote werden zu einem erheblichen Teil mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Der Kreisjugendring erzielt dabei keine Gewinne. Demgemäß ist der Kreisjugendring nicht einem kommerziellen Reiseveranstalter gleichzusetzen.

2. Anmeldung
Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind nur über unsere Internetseite möglich / gültig. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag kommt mit einer schriftlichen Bestätigung des Kreisjugendrings Oberallgäu zustande.

3. Änderungen
Der Kreisjugendring behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können oder Veranstaltungen infolge höherer Gewalt oder wegen einer um mehr als 50 % unterschrittenen Anmeldungszahl nicht zur Durchführung gelangen. Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, besteht nicht.

4. Mängel
Sofern während der Veranstaltung wesentliche Mängel im Sinne des § 651 c (1) BGB auftreten, hat der Teilnehmer der Geschäftsstelle des Kreisjugendringes hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Dieser wird sich um Abhilfe bemühen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ihm angebotene gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen.

5. Haftung
Der Kreisjugendring haftet als Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, sowie die richtige Beschreibung der angebotenen Veranstaltungen und deren Erbringung, für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer und Veranstaltungsleiter.
Der Kreisjugendring haftet nicht bei Unternehmungen, die nicht im Teilnahmepreis eingeschlossen sind oder die von den Teilnehmern selbständig während der Veranstaltung durchgeführt werden. 
Etwaige Ansprüche müssen bis spätestens 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich beim Kreisjugendring Oberallgäu geltend gemacht werden.

6. Leitung der Veranstaltung, Aufsichtspflicht
Die Veranstaltungen des Kreisjugendringes werden von sorgfältig ausgewähltem Fachpersonal und Betreuern geleitet.  Die Teilnehmer unter 18 Jahren unterliegen der Aufsichtspflicht durch die Betreuer. Diese beginnt bei Veranstaltungen, bei denen die An- und Rückreise im Teilnahmepreis eingeschlossen ist, mit dem Beginn der Anreise und endet mit dem Fahrtende der Rückreise. 
Beginnt und endet die Veranstaltung am Programmort, beginnt die Aufsichtspflicht mit dem Eintreffen des Teilnehmers innerhalb der vom Kreisjugendring festgelegten Zeit am Programmort und endet mit der Abreise des Teilnehmers vom Programmort.

Die Teilnahme setzt die Bereitschaft des Teilnehmers voraus, sich an Verabredungen der Gruppe zu halten. Bei massiven Störungen des Gruppenfriedens kann der Vertrag vorzeitig zu Lasten des Teilnehmers gelöst werden.

7. Datenspeicherung
Alle Angaben der Teilnehmer / Anmelder werden beim Kreisjugendring Oberallgäu gespeichert. Sie dienen ausschließlich der Abwicklung der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritter erfolgt nicht. Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklärt sich mit der Speicherung der Daten zum Zwecke der Abwicklung der Maßnahme einverstanden.

8. Veröffentlichungen
Sofern der volljährige Teilnehmer oder bei einem minderjährigen Teilnehmer der gesetzliche Vertreter auf dem Anmeldeformular nicht widerspricht, kann der Kreisjugendring Fotos, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, zur Veröffentlichung freigeben bzw. zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit herangezogen werden.