Datenschutzrichtlinie des Kreisjugendring Oberallgäu (KJR – Oberallgäu)

Diese datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO gilt für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die separate Datenschutzerklärung zur Erhebung personenbezogener Daten über die Webseite des KJR Oberallgäu (www.kjr-oberallgaeu.de) wird auf der genannten Internetseite für die Besucher der Webseite im Impressum (gesonderter Link) bereitgestellt.

 

1. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

Kreisjugendring Oberallgäu

Schloßstraße 10

87527 Sonthofen

Vertreten durch:

1. Vorstand - Nico Haug

 

Kontakt

Telefon: 08321-612-111

E-Mail: kreisjugendring@lra-oa.bayern.de

 

2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des KJR Oberallgäu und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayrischen Jugendring KdöR ergeben, werden im KJR Oberallgäu unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Mitgliedern und Teilnehmern von Freizeit- und Bildungsangeboten des KJR Oberallgäu (von Funktionsträgern, Teilnehmern, Honorarkräften, ehrenamtliche Betreuer und Leiter) digital gespeichert:

Name, Adresse, Nationalität, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mailadresse, Bankverbindung, Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverband, Impfausweis, Medikamentenplan, sowie Bilder- und Videosequenzen.

Die in der Anmeldung für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, sowie die Mitglieder des KJR Oberallgäu erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Maßnahmen oder Veranstaltungen verarbeitet. Sie werden zum Zwecke der Verwaltung, zur Organisation, der Übermittlung von Informationen über den KJR Oberallgäu, der Einladung zu Versammlungen durch den KJR Oberallgäu verarbeitet und genutzt.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an den Bayerischen Jugendring (BJR) findet nur im Rahmen der in der Satzung des BJR festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb des BJR findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

E-Mail-Adresse und Telefonnummer (soweit erhoben) werden vom KJR Oberallgäu zum Zwecke der Kommunikation genutzt. Es wird regelmäßig ein Newsletter mit aktuellen Informationen und Terminen versendet. Eine Übermittlung von E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wird weder an den BJR noch an Dritte vorgenommen.

Im Zusammenhang mit seinem Betrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der KJR Oberallgäu personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seinem Tätigkeitsbericht sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien wie Facebook und Instagramm.

Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem KJR Oberallgäu – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

Beabsichtigt der KJR Oberallgäu, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so informiert er vor dieser Weiterverarbeitung die betroffenen Personen über diesen anderen Zweck und holt sich ggf. die entsprechenden Einwilligungen.

 

3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im KJR Oberallgäu und um die Teilnahme an Wettkämpfen der Fachverbände.

Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1a DSGVO.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen oder regionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des KJR Oberallgäus (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO). Das berechtigte Interesse des KJR Oberallgäus besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des KJR Oberallgäus. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie erlebnispädagogischen Ereignissen auf der Webseite des KJR Oberallgäu oder sonstigen Publikationen des KJR Oberallgäus „Tätigkeitsbericht“, Infoblatt „Rauchzeichen“ veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergegeben.

Abbildungen von genannten Einzelpersonen und identifizierbaren Gruppen hingegen bedürfen einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

 

4. Die Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Zugriff auf personenbezogene Daten haben beim KJR Oberallgäu nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb der verantwortlichen Stelle benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet haben, diese einzuhalten. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6. Abs. 1 EU-DSGVO, jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem KJR Oberallgäu, als verantwortlicher Stelle, und dem Mitglied (Beschäftigte, ehrenamtlichen Helfern,…) als Betroffenem, erforderlich ist.

Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im KJR Oberallgäu (z.B. Vorstandsmitglieder, Leiter für Ferienfreizeiten und weitere Veranstaltungen des KJR, Honorarkräften) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert.

Die Daten der Bankverbindung der Teilnehmer werden zum Zwecke des Teilnehmerbeitrags an die Raiffeisenbank Sonthofen weitergeleitet.

Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern, bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren (z.B. für die Mitgliederversammlung).

Den Organen des KJR Oberallgäus, allen Mitarbeitern oder sonst für den KJR Oberallgäu Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem KJR Oberallgäu fort.

Die KJR Oberallgäus- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Die von der verantwortlichen Stelle eingeschalteten Dienstleister haben ihren Sitz und betreiben ihre IT-Infrastruktur ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Mit den Dienstleistern bestehen Verträge die die Datenschutz- und Datensicherheits-Vorgaben der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und der EU-DSGVO entsprechen. Auch im Falle der Einschaltung von externen Dienstleistern bleibt der KJR Oberallgäu die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle.

 

5. Speicherdauer und Speicherfristen

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der jeweiligen Maßnahme gespeichert.

Bei Beendigung der Maßnahme werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.

Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck des Tätigkeitsberichts des KJR Oberallgäu gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverband, besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des KJR Oberallgäu an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von gesellschaftlichen Ereignissen und Erfolgen zugrunde. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Maßnahme gelöscht.

 

6. Rechte der betroffenen Personen

Den betroffenen Personen stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

  1. Recht auf Auskunft:
    Jede betroffene Person kann Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über ihre vom KJR Oberallgäu verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Im Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um dem KJR Oberallgäu das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Unter bestimmten Umständen kann das Auskunftsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 34 BDSG und Art. 10 BayDSG) eingeschränkt sein. Die Auskunft erfolgt innerhalb eines Monats.
     
  2. Recht auf Berichtigung:
    Die betroffene Person hat das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 DSGVO.
     
  3. Recht auf Löschung:
    Die betroffene Person kann unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht rechtliche Regelungen entgegenstehen.
     
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    Die betroffene Person haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu verlangen.
     
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit:
    Die betroffene Person hat das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
     
  6. Recht auf Widerspruch:
    Die betroffene Person hat nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, im Rahmen der Vorgaben der DSGVO für die Zukunft zu widersprechen.
    Wenn personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber zu widerrufen.
    Ein Widerruf ist per E-Mail an kreisjugendring@lra-oa.bayern.de zu richten.
     
  7. Recht auf Beschwerde:
    Wenn die betroffene Person der Auffassung ist, dass der KJR Oberallgäu bei der Verarbeitung ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat, kann sie sich nach Artikel 77 DSGVO mit einer Beschwerde an den Bayerische Landesbeauftragten für den Datenschutz,
    Herrn Prof. Dr. Thomas Petri, Wagmüllerstraße 18, 80538 München
    Tel.: 089 212672-0, Fax.: 089 212672-50
    poststelle@datenschutz-bayern.de, wenden.
    Für Angelegenheiten der Kommunalen Jugendarbeit ist zusätzlich der behördliche Datenschutzbeauftragte
    Herr Jens Eichert, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
    Tel: 08321 612-750, Fax.: 08321 612-67-750
    datenschutz@lra-oa.bayern.de Ansprechpartner.

    Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG.

   

7. Vorgehen bei der Wahrung der Betroffenenrechte

Bei der Wahrung der Betroffenenrechte (auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung) wird sichergestellt, dass die Person, die eine Wahrung ihrer Rechte begehrt, eindeutig identifizierbar ist. So kann erreicht werden, dass die zu beauskunftenden Daten nicht unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Aus diesem Grund kann die verantwortliche Stelle bei begründeten Zweifel an der Identität eines Antragstellers auf Datenauskunft nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität nachfordern (z. B. eine Postadresse oder das Geburtsdatum besonders bei elektronischem Auskunftsantrag). Die Anforderung eines eingescannten amtlichen Ausweispapiers ist (speziell in Deutschland) nicht zulässig.