Allgemeine Vertragsbedingungen

des Kreisjugendrings Oberallgäu, Schloßstraße 10, 87527 Sonthofen

für das Jugendgästehaus in Diepolz, Diepolz 2 ½, 87509 Immenstadt

 

  1. Das Haus steht ausschließlich Vereinen, Verbänden, Jugendorganisationen und Schulen zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit zur  Verfügung. Die Anmeldung des Benutzers erfolgt schriftlich unter Angabe des Belegungstermins und der Anzahl der Personen und gilt als angenommen, wenn sie vom Kreisjugendring Oberallgäu schriftlich in Form eines Vertrages bestätigt ist und dieser spätestens 14 Tage nach Erhalt unterschrieben an den KJR zurückgeschickt wird.
  2. Falls eine Gruppe vom Belegungsvertrag zurücktritt und keine Ersatzbelegung gefunden wird, entstehenden folgende Gebühren:

    bis 6 Wochen vor der Belegung……….....…keine Stornogebühr
    6 - 4 Wochen vor der Belegung…..……..… 110,00 €
    4 - 2 Wochen vor der Belegung….………….220,00 €
    Bei späterer Absage……………...…….….....…330,00 €

    Ist eine Ersatzbelegung möglich, erhebt der Kreisjugendring lediglich eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 25,00 €. Bei Nichtantritt ohne vorherige Absage wird die volle Höhe des Mindestbelegungsentgelts bzw. des zu erwartenden Belegungsentgeltes berechnet; ebenso bei vorzeitigem Abbruch der Belegung.
    Die Mindestbelegung ist am Wochenende und unter der Woche 20 Personen.
    Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Nächte.
    Die derzeit gültigen Preise entnehmen Sie der umseitigen Auflistung unter dem Vorbehalt einer möglichen Preisänderung.

  3. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung. Die Belegungskosten sind nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
  4. Entstandene Schäden sind bei der Abnahme des Hauses zu melden. Die belegende Gruppe haftet für alle entstandenen Schäden und für den zusätzlichen Reinigungsaufwand. Im Falle grober Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung kann dies die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird dennoch der volle Rechnungsbetrag, sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig. Dies gilt insbesondere für den Verzehr von mitgebrachten Spirituosen.
  5. Der Beleger übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet der Beleger auf eigene Gefahr. Ein entsprechender Versicherungsschutz der jeweiligen Belegergruppe muss gegeben sein.
  6. Der Hausdienst übt im Auftrag des Trägers der Einrichtung das Hausrecht aus. Das Hausrecht gegenüber Dritten liegt bei der/dem verantwortlichen Leiter/in der belegenden Gruppe.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sonthofen.

Belegungspreise:

Landkreisgruppen und Stadt Kempten

Nicht-Landkreisgruppen

13,00 €* pro Person und Übernachtung

15,00 €*pro Person und Übernachtung

12,00 €* bei mind. 4 Nächten unter der Woche

14,00 €* bei mind. 4 Nächten unter der Woche

Die Endreinigungsgebühr für die Nutzung des Jugendtagungshauses beträgt 240.- €*.

*Jugendgruppen, Verbände etc. die im Sinne der §§11 ff. SGB VIII Jugendarbeit betreiben sind umsatzsteuerbefreit. Für alle anderen Gästegruppen kommt auf den Belegungspreis zusätzlich 7% MwSt. für die Übernachtung und 19% MwSt. beim Verkauf von Getränken und der Endreinigung.

  • Zuzüglich 1,10 € Fremdenverkehrsbeitrag pro Person und Übernachtung
  • Fremdenverkehrsbeitrag wird nicht fällig:
  1. Betreuer
  2. Kinder unter 7 Jahren
  3. Personen mit 100 % Schwerbehinderung
  4. Gruppen aus Immenstadt, PLZ 87509
  • Mindestbelegung 20 Personen
  • Mindestaufenthalt 2 Nächte
  • Die Preise verstehen sich inkl. Strom, Wasser und Heizung. Wir bitten dennoch um einen schonenden Umgang mit den Ressourcen. (Achtung! Das Laden von E-Autos am Haus ist nicht zulässig.)