Aktivierungskampagne

Im Rahmen der Aktivierungskampagne werden als Zeichen der Wertschätzung und um die Jugendarbeit in Bayern nach der Covid-19-Pandemie wieder zu stärken, einmalig zusätzliche Mittel durch die Bayerische Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Durch zusätzliche Mittel sollen Jugendringe und Jugendverbände sowie die weiteren Arbeitsfelder in der Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, schnell, unkompliziert Veranstaltungen für junge Menschen durchzuführen.

Unsere Mitgliedsverbände (jeder Verband max. 1.500 €) sowie die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (je Einrichtung max. 1.000 €) sind berechtigt diese Mittel abzurufen. Für den Abruf der Mittel ist zunächst eine Interessensbekundung auszufüllen sowie eine Kooperastionsvereinbarung abzuschließen.

Die Kooperationsvereinbarung muss bis späterstens 30.06.2022 entweder per Post (2. unterschriebene Exemplare) an den KJR OA zugesandt werden oder per Email in digitaler Form (mit eingescannter Unterschrift).  

Was gilt es noch zu beachten?

  • Die Aktivierungskampagne ist bis 31.12.2022 befristet.
  • Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
  • Der Zeitpunkt der Kostenentstehung für die Aktivitäten muss im Kalenderjahr 2022 liegen. Der Mittelabruf beim BJR muss bis spätestens 30.11.2022 erfolgen.
  • Bei allen Aktivitäten muss folgender Hinweis zwingend verwendet werden:
    „Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“
    Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Logos des Bayerischen Jugendrings, zum Aktionsplan Jugend und die Wort-Bildmarke des StMAS enthalten sein. Die Logopakete stehen unter www.bjr.de/aktivierungskampagne zum Herunterladen zur Verfügung.
  • Über die Verwendung der Mittel muss ein Verwendungsnachweis gemäß den Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) erstellt werden. Dieser beinhaltet neben einem Sachbericht auch eine Einzelaufstellung aller Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans. Aus der Aufstellung müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein (siehe Nr. 6.1.4 ANBest-P)