Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Kreisjugendringes Oberallgäu
 

1.Veranstalter
Der Kreisjugendring Oberallgäu ist eine Untergliederung des Bayerischen Jugendringes. Dieser ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit seinen Angeboten erfüllt er eine Aufgabe im Rahmen des Jugendhilferechts (§ 11 SGB VIII). Die Angebote werden zu einem erheblichen Teil mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Der Kreisjugendring erzielt dabei keine Gewinne. Demgemäß ist der Kreisjugendring nicht einem kommerziellen Reiseveranstalter gleichzusetzen.
 

2. Anmeldung
Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind nur über unsere Internetseite möglich / gültig. Bei Minderjährigen ist für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag kommt mit einer schriftlichen Bestätigung des Kreisjugendrings Oberallgäu zustande.


3. Zahlungsbedingungen
Nach der erfolgreichen Anmeldung wird eine Rechnung versandt. Der Teilnahmebetrag ist auf das angegebene Konto zu entrichten.


4. Rücktritt
Kann ein Kind im Verhinderungsfall an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen, gelten folgende Regelungen:
Bei einem Rücktritt bis fünf Wochen vor der Freizeit: keine Rücktrittsgebühr
Ab fünf bis drei Wochen vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
Ab drei Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
Bei fehlender Stornierung: 100 % der Teilnahmegebühr

Es kann jederzeit ein Ersatzkind geschickt werden.

Nach Veranstaltungsbeginn, bei vorzeitiger Abreise (z.B. bei Heimweh, Unfall, Erkrankung etc.) oder auch bei höherer Gewalt gelten folgende Bestimmungen:
Am 1. Tag - 75 % der Teilnahmegebühr
Am 2. Tag - 50 % der Teilnahmegebühr
Am 3. Tag - 25 % der Teilnahmegebühr
Ab dem 4. Tag - keine Erstattung der Teilnahmegebühr


5 . Änderungen
Der Kreisjugendring behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können oder Veranstaltungen infolge höherer Gewalt oder wegen einer um mehr als 50 % unterschrittenen Anmeldungszahl nicht zur Durchführung gelangen. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, besteht nicht.


6. Mängel
Sofern während der Veranstaltung wesentliche Mängel im Sinne des § 651 c (1) BGB auftreten, hat der Teilnehmer der Geschäftsstelle des Kreisjugendringes hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Dieser wird sich um Abhilfe bemühen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ihm angebotene gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen.
 

7. Pass- Impf- und Devisenbestimmungen
Der Teilnehmer ist für eventuell benötigte Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstige Bescheinigungen selbst verantwortlich, ebenso für die Einhaltung jeglicher Zoll- und Devisenbestimmungen. Bei Nichtbeachtung trägt der Teilnehmer die Folgen und die dadurch verursachten Kosten.


8. Haftung
Der Kreisjugendring haftet als Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, sowie die richtige Beschreibung der angebotenen Veranstaltungen und deren Erbringung, für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer und Veranstaltungsleiter.
Die Haftung ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Kreisjugendring nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
Der Kreisjugendring haftet nicht bei Unternehmungen, die nicht im Teilnahmepreis eingeschlossen sind oder die von den Teilnehmern selbständig während der Veranstaltung durchgeführt werden. 
Etwaige Ansprüche müssen bis spätestens 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich beim Kreisjugendring Oberallgäu geltend gemacht werden.


9. Leitung der Veranstaltung, Aufsichtspflicht
Die Veranstaltungen des Kreisjugendringes werden von sorgfältig ausgewählten Betreuern geleitet.  Die Teilnehmer unter 18 Jahren unterliegen der Aufsichtspflicht durch die Betreuer. Diese beginnt bei Veranstaltungen, bei denen die An- und Rückreise im Teilnahmepreis eingeschlossen ist, mit dem Beginn der Anreise und endet mit dem Fahrtende der Rückreise. 
Beginnt und endet die Veranstaltung am Programmort, beginnt die Aufsichtspflicht mit dem Eintreffen des Teilnehmers innerhalb der vom Kreisjugendring festgelegten Zeit am Programmort und endet mit der Abreise des Teilnehmers vom Programmort.


10. Besondere Erklärungen
Volljährige Teilnehmer verpflichten sich, eigene Krankheiten und / oder Behinderungen, die Auswirkungen während der Veranstaltung haben können, dem Kreisjugendring mitzuteilen.


Eltern minderjähriger Teilnehmer verpflichten sich, Krankheiten und / oder Behinderungen ihres Kindes, die Auswirkungen während der Veranstaltung haben können, dem Kreisjugendring mitzuteilen. Ihnen ist bekannt, dass im Falle einer ansteckenden Erkrankung entsprechend dem Infektionsschutzgesetz eine Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung nicht erlaubt ist.


Der gesetzliche Vertreter erklärt sich bei Erkrankung oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung von minderjährigen Teilnehmern einverstanden. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Die Teilnahme setzt die Bereitschaft des Teilnehmers voraus, sich an Verabredungen der Gruppe zu halten. Bei massiven Störungen des Gruppenfriedens kann der Vertrag vorzeitig zu Lasten des Teilnehmers gelöst werden.


Mit der Anmeldung erteilt der gesetzliche Vertreter eine Schwimmerlaubnis. Für den Fall, dass der Teilnehmer nicht schwimmen kann oder darf, ist dies dem Kreisjugendring mitzuteilen.

11. Datenspeicherung
Alle Angaben der Teilnehmer / Anmelder werden beim Kreisjugendring Oberallgäu gespeichert. Sie dienen ausschließlich der Abwicklung der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritter erfolgt nicht. Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklärt sich mit der Speicherung der Daten zum Zwecke der Abwicklung der Maßnahme einverstanden.


12. Veröffentlichungen
Sofern der volljährige Teilnehmer oder bei einem minderjährigen Teilnehmer der gesetzliche Vertreter auf dem Anmeldeformular nicht widerspricht, kann der Kreisjugendring Fotos, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, zur Veröffentlichung freigeben bzw. zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit herangezogen werden.